Allgemeine Richtlinien

Bitte richten Sie alle Anfragen an den Kurator Dr. Jurriaan de Vos.

Besucher

Die Sammlungen sind für Besucher mit Termin zugänglich. Es können auch Führungen für Gruppen vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass Termine zur Besichtigung der Sammlungen aus personellen Gründen rechtzeitig vereinbart werden müssen. Auch ein Präparationsmikroskop mit montierter Digitalkamera kann, nach Vereinbarung und mit Termin, von Besuchern benutzt werden.
Wir bieten keine Unterkünfte für Besucher - die Stadt Basel bietet viele Möglichkeiten. Die Sammlungen (mit Ausnahme eines Teils der historischen Präparate) befinden sich in Bottmingen, etwas ausserhalb von Basel. Weitere Informationen finden Sie unter  Anfahrt / Kontakt.

Ausleihen

Herbarbelege können als Leihgabe an Institutionen geschickt werden, die im Index Herbariorum aufgeführt sind, aber wir ziehen es vor, hochauflösende digitale Bilder von Exemplaren zur Verfügung zu stellen, sofern dies für die jeweiligen Bedürfnisse ausreicht. Es darf kein Material entnommen werden, es sei denn, es wird vorher um Erlaubnis gebeten. Exemplare aus historischen Sammlungen (älter als 1800) werden grundsätzlich nicht ausgeliehen, aber in Ausnahmefällen (z.B. bei Ausstellungen) können einzelne Exemplare angefordert werden. Alle Entscheidungen liegen im Ermessen des Kurators.

Postanschrift für den Belegversand: Herbaria Basel z. Hd. Jurriaan de Vos, Departement Umweltwissenschaften - Botanik, Schönbeinstrasse 6, 4056 Basel, Schweiz.

Zerstörende Proben-Entnahme

Obwohl wir prinzipiell die Verwendung von Herbariumsexemplaren für DNA-Sequenzierungen, Isotopenanalysen, usw. unterstützen, erlauben wir die Entnahme von Material nur dann, wenn überzeugend dargelegt werden kann, dass es nicht möglich ist das Material anderweitig zu beschaffen. Daher lautet der Grundsatz für zerstörende Probenentnahme "Nein, es sei denn...". Anträge müssen schriftlich gestellt werden (eine E-Mail an den Kurator ist ausreichend) und folgende Angaben enthalten: Titel des Projekts, Namen und Zugehörigkeit der beteiligten Personen (einschliesslich des Supervisors bei Studentenprojekten) und eine kurze Zusammenfassung des Projekts mit Betonung des Proben-Entnahmeplans. Entscheidungen werden von Fall zu Fall getroffen.